Eschenbach SG: Bepflanzungen zurückschneiden
Die Erfahrung zeigt, dass es notwendig ist, immer wieder alle Grundstückbesitzer auf die Vorschriften des Gesetzes über Strassen aufmerksam zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bäume und Sträucher sind mehr als einmal im Jahr zurückzuschneiden.
- Die Gemeindeverwaltung bittet ausdrücklich darum, die Bepflanzungen zu überprüfen.
Unterhalt der Bepflanzung entlang von Strassen und Trottoirs ist Sache der Eigentümer
Die Gemeinde hat die Einhaltung der Vorschriften bei allen öffentlichen Strassen und Trottoirs zu überwachen und die nötigen Anordnungen zu treffen. Wo die Grundeigentümer ihren Pflichten trotz Aufforderung nicht nachkommen, muss die Gemeinde die nötigen Arbeiten unter Kostenfolge vornehmen lassen.
Bäume und Sträucher wachsen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass diese je nach Wachstum mehr als einmal im Jahr zurückzuschneiden sind.
Dies gilt auch im Bereich von Strassenbeleuchtungen. Vor allem den Sichtzonenbereichen muss aus Sicherheitsgründen mehr Beachtung geschenkt werden.
Die Gemeindeverwaltung bittet ausdrücklich darum, die Bepflanzungen zu überprüfen, die im Bereich von Trottoirs und Fahrbahnen zu gross/hoch geworden sind. Dies behindert nicht nur Fussgänger und Fahrzeuge, sondern später im Jahr auch den kommunalen Winterdienst sowie Entsorgungs-, Reinigungs- und Rettungsdienste in ihrer Arbeit.
Unterhalt entlang von Strassen
Bäume, Sträucher, Lebhecken, etc. dürfen im Fahrbahnbereich bis auf eine Höhe von 4.50 m und bei Trottoirs und Wegen bis auf 2.50 m nicht in den Strassenraum hineinragen.
Neubepflanzungen
Neu gepflanzte Bäume, Sträucher, und Hecken müssen einen Stockabstand zur Strassengrenze von mind. 60 cm aufweisen, damit die Übersichtlichkeit von Zufahrten und Einmündungen nicht beeinträchtigt wird.