Eschenbach SG

Eschenbach SG passt Richtlinien für Energieförderbeiträge an

Wie die Gemeinde Eschenbach SG informiert, wird aufgrund der hohen Nachfrage der Verteilschlüssel für Energieförderbeiträge per 1. Januar 2023 erneut angepasst.

Dorfbild in Eschenbach (SG): Pension Mürtschen mit der Kirche daneben.
Dorfbild in Eschenbach (SG): Pension Mürtschen mit der Kirche daneben. - Nau.ch / Kilian Marti

Als Energiestadt führt Eschenbach SG seit 2010 einen Fonds zur Förderung von energiepolitischen Massnahmen.

Mit diesen Mitteln werden private Vorhaben finanziell unterstützt, welche nachhaltige Energie erzeugen oder die Effizienz beim Verbrauch verbessern.

Die Vergabe erfolgt nach Richtlinien, welche 2012 festgesetzt und seither bereits mehrfach an die laufende Entwicklung angepasst wurden.

Fördermittel waren im Jahr 2022 bereits Ende Oktober aufgebraucht

Trotz vergleichsweise grosszügiger Mittel, bereits erfolgter Beitragsanpassungen und eines vom Gemeinderat gesprochenen Nachtragskredits war der «Fördertopf» auch im Jahr 2022 schon Ende Oktober 2022 aufgebraucht.

Die hohe Nachfrage ist erfreulich und zeigt, dass viele Eschenbacher in die Energieeffizienz ihrer Liegenschaften oder in die private Erzeugung von erneuerbarer Energie investieren.

Die weltpolitische Situation und die damit einhergehend angespannte Versorgungslage dürfte ihren Teil zu diesem Trend beitragen.

Erfolgreiche Initialzündung

Die Energieförderbeiträge für Photovoltaik- und Solaranlagen waren ursprünglich als «Anschubfinanzierung» gedacht, um Investitionen in damals noch sehr teure Technologien zu unterstützen.

Die über die Jahre gestiegene Nachfrage zeigt, dass dies gelungen ist und sich der Markt seit der Einführung weiterentwickelt hat.

Dank inzwischen erschwinglicher Angebote lohnen sich die Investitionen in einen nachhaltigen Umgang mit Energie heute nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gesichtspunkten.

Durch die hohe Nachfrage werden die Preise nach oben schiessen

Zugleich ist zu erwarten, dass die aktuell hohe Nachfrage nach Photovoltaik- und Solaranlagen (zumindest kurzfristig) auch die Anschaffungs- und Installationskosten nochmals nach oben treiben wird.

So möchten Energiekommission und Gemeinderat vorerst am bewährten Mittel der Förderbeiträge festhalten, um die positive Entwicklung nicht zu bremsen.

Jedoch müssen Wege gefunden werden, um die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst effektiv einzusetzen.

Vergaberichtlinien werden nochmals angepasst

Seit 2021 wird der Förder-Fonds zweckgebunden durch Infrastruktur- und Durchleitungsbeiträge der SAK geäufnet.

So stehen jährlich 150'000 Franken zur Vergabe an die Privathaushalte zur Verfügung.

Dieser Betrag ist im Vergleich mit anderen Gemeinden grosszügig angesetzt, weshalb die Verantwortlichen von einer Erhöhung absehen.

Damit dennoch weiterhin möglichst alle eingereichten Gesuche berücksichtigt werden können, hat der Gemeinderat die Vergaberichtlinien auf Antrag der Energiekommission erneut korrigiert.

Die Beiträge für Solaranlagen reduzieren sich um die Hälfte

Die Beiträge für Photovoltaik- und thermische Solaranlagen werden um die Hälfte reduziert.

So werden für Einfamilienhäuser neu 100 Franken pro installiertes Kilowatt-Peak (maximal 1000 Franken) entrichtet.

Unverändert bleiben die Beiträge für neue Holzheizungen (1000 Franken pro EFH) sowie die Massnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung/Wärmedämmung (inklusive Erneuerung der Fenster) sowie Neubau und Sanierung von Minergie-Häusern.

Start im Jahr 2023

Das neue Tarifmodell gilt ab dem 1. Januar 2023. Alle Details dazu sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

Die aktuell eingehenden Gesuche werden gesammelt und nach der Budgetfreigabe Anfang Jahr 2023 unter Anwendung der aktualisierten Richtlinien behandelt.

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