In Eschenbach wird Parken bald kostenpflichtig
Wie die Gemeinde Eschenbach berichtet, tritt ein neues Parkierungsreglement per 1. Januar 2022 in Vollzug.

Wie bereits ausführlich berichtet, hat die Gemeinde ein neues Parkierungsreglement erlassen. Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieses Ende September 2021 rechtskräftig und tritt per 1. Januar 2022 in Vollzug.
Inzwischen hat der Gemeinderat die Details der Bewirtschaftung geregelt und die genauen Standorte sowie das Tarifmodell festgelegt.
Situativer Einsatz
In einem ersten Schritt werden folgende öffentlichen Parkierungsflächen einer Kostenpflicht unterstellt: weitere Standorte ausgedehnt wird.
Angedacht ist die Einführung etwa für den Parkplatz vor dem ehemaligen Gemeindehaus in Eschenbach sowie bei der alten Post in St. Gallenkappel.
Moderate Preise
Grundsätzlich gilt die Gebührenpflicht gemäss Reglement jeweils von Montag bis und mit Samstag während 24 Stunden pro Tag. Für einzelne Standorte wurden jedoch abweichende Betriebszeiten festgelegt.
So sind die Flächen rund um den Dorftreff Eschenbach auch am Sonntag gebührenpflichtig, da diese insbesondere dann oft stark ausgelastet sind. Dabei kommt der Nachttarif zur Anwendung. Die Parkplätze beim Realschulhaus Breiten stehen nur ausserhalb der Schulzeiten öffentlich zur Verfügung.
Eschenbach:
– Dorftreff (Churzhaslen, Tiefgarage, Aussenparkanlagen und Park & Ride-Parkplatz beim Bushof)
– Oberstufenzentrum Breiten (Bildstöcklistrasse, Rickenstrasse und Kiesplatz Aula Breiten)
St. Gallenkappel:
– Pflegezentrum, Haus Berg
– Spielplatz Unterdorf