Rapperswil-Jona plant längere Öffnungszeiten an Feiertagen

Nau.ch Lokal
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Rapperswil-Jona,

Wie die Gemeinde Rapperswil-Jona meldet, unterliegt der Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement vom 26. Oktober bis 4. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum.

See Quai Rapperswil-Jona
Der See Quai in Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Stadtrat hat einen Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement verabschiedet. Neu soll an vier hohen Feiertagen die übliche Schliessungszeit gelten.

Das Reglement wird ab 26. Oktober 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Bisherige Schliessungszeiten nicht mehr zeitgemäss

Mit einem ersten Nachtrag zum Gastwirtschaftsreglement soll Artikel acht ersatzlos gestrichen werden.

Aus Sicht des Stadtrates ist der Vorbehalt nicht mehr zeitgemäss, wonach am Gründonnerstag, Karfreitag, Heiligabend (24. Dezember) und an Weihnachten (25. Dezember) die Schliessungszeit bereits um 24 Uhr beginnt.

In der Bevölkerung besteht das Bedürfnis, auch an diesen Tagen länger als bis 24 Uhr am Nachtleben teilzunehmen.

Teilweise wird an diesen Tagen deshalb auf Angebote in anderen Kantonen ausgewichen. Zusätzlich wurden zwei Bestimmungen von untergeordneter Bedeutung revidiert.

Längere Nächte an Feiertagen in Aussicht

Die Frist von drei Tagen (Artikel sechs) für die Einreichung von Gesuchen zur Verkürzung oder Aufhebung der Schliessungszeit für einzelne Anlässe ist oftmals zu kurz, damit den Patentinhabern die Bewilligung fristgerecht erteilt werden kann.

Schliesslich sollen die Bewilligungen betreffend Schliessungszeiten für einzelne Betriebe an die Laufzeit der Gastgewerbepatente, die ebenfalls für drei Jahre erteilt werden, angeglichen werden (Artikel sieben).

Der Nachtrag untersteht vom 26. Oktober bis 4. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum und kann bei der Stadtkanzlei im Büro 305 des Stadthauses eingesehen werden.

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