Rapperswil-Jona professionalisiert ihr Immobilienmanagement

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Rapperswil-Jona,

Der Stadtrat hat die strategischen Grundsätze zur städtischen Immobilienstrategie verabschiedet, die den verantwortlichen Umgang mit Liegenschaften definiert.

Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona.
Die Stadtverwaltung Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Rapperswil-Jona schreibt, professionalisiert sie ihr Immobilienmanagement weiter: Der Stadtrat hat die strategischen Grundsätze zur städtischen Immobilienstrategie verabschiedet.

Die Strategie wurde zusammen mit externen Experten erstellt und sichert den langfristigen, verantwortungsvollen Umgang mit den stätischen Liegenschaften.

Immobilienstrategie definiert zehn Leitsätze

Die Stadt ist Eigentümerin eines heterogenen Immobilien-Portfolios mit über 200 Gebäuden und einem Gebäudeversicherungswert von aktuell rund 550 Millionen Franken.

Das Erarbeiten einer Immobilienstrategie war ein Legislaturziel 2021 bis 2024 und definiert die langfristig gültige politische Stossrichtung für den verantwortungsvollen Umgang mit den städtischen Liegenschaften.

Die Immobilienstrategie definiert auf der strategischen Ebene zehn Leitsätze zu den Themen Eigentum, Raumnutzung, Raumbedarfsplanung, Nachhaltigkeit, preisgünstiger Wohnraum, aktive Bodenpolitik, Immobilienmanagement, Portfoliostruktur, Investitionen und Unterhalt, sowie Werkzeuge und Controlling.

Die strategischen Grundsätze wurden im November 2024 vom Stadtrat verabschiedet. Sie wurden zusammen mit Experten der Wüest Partner AG in einem Kernteam erarbeitet. Der Prozess wurde von einer stadträtlichen Steuerungsgruppe begleitet.

Jeder strategische Grundsatz muss durch Stadtrat genehmigt werden

Für die detaillierte Auslegung/Definition der strategischen Grundsätze aus gesamtstädtischer Sicht sowie der Bildung von Handlungsfeldern und Massnahmen wurde ein Zeitplan und ein koordinierter Plan für den Aufbau der erforderlichen Grundlagen für das städtische Immobilienmanagement erstellt.

Jeder strategische Grundsatz wird durch Massnahmen konkretisiert und muss durch den Stadtrat genehmigt werden.

Die Planung und Umsetzung erfolgt mit Einbezug von Fachexperten. Als Eigentümervertreter zeichnet der Fachbereich Liegenschaften verantwortlich für die Umsetzung der Strategie.

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