Rapperswil-Jona schafft klare Regeln für Kinderbetreuung

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Die Stadt Rapperswil-Jona passt die Subventionen für Betreuungsangebote an. Das neue Reglement liegt vom 23. Januar bis 3. März 2025 öffentlich auf.

Das Stadthaus in Rapperswil-Jona.
Das Stadthaus in Rapperswil-Jona. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Rapperswil-Jona berichtet, will sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern. Sie hat darum das Reglement über die Beiträge für familienergänzende Kinderbetreuung überarbeitet. Es unterliegt von 23. Januar bis zum 3. März 2025 dem fakultativen Referendum.

Die Stadt subventioniert Betreuungsangebote für Kinder. Sieben Kindertagesstätten und der Verein Tagesfamilien bieten aktuell Betreuung für Kinder ab drei Monaten an.

Die Volksschule gewährleistet zudem die unterrichtsergänzende Betreuung für Kinder ab vier Jahren. Derzeit sind die Voraussetzungen, Tarife und Subventionen der verschiedenen Betreuungsangebote unterschiedlich geregelt.

Subventionen und Tarife bisher uneinheitlich

Insbesondere die massgebende Berechnungsgrundlage, aufgrund welcher die städtischen Subventionen festgesetzt werden, sowie die Höhe der Tarife pro Betreuungseinheit sind unterschiedlich ausgestaltet. So sind beispielsweise die Mahlzeiten im Betreuungstarif im Vorschulbereich inkludiert, wohingegen sie in der unterrichtsergänzenden Betreuung bei Inanspruchnahme separat verrechnet werden.

Weiter berücksichtigen die geltenden Bestimmungen den unterschiedlichen Betreuungsbedarf von Kindern unter 18 Monaten oder Kinder mit Behinderungen finanziell nicht.

Klare und einheitliche Voraussetzungen für Leistungserbringer

Die aktuell geltenden Bestimmungen wurden deshalb überarbeitet und bestehende Lücken geschlossen. Das neue Reglement definiert die Voraussetzungen für Beitragsleistungen der Stadt an die Leistungserbringer und Erziehungsberechtigte nun einheitlich und gilt für sämtliche familienergänzenden Betreuungsangebote der Stadt und für Kinder ab drei Monaten bis zum Ende der Primarschule.

Der Reglements-Entwurf «Reglement über die Beiträge für die familienergänzende Kinderbetreuung» wurde vom 28. November 2024 bis zum 20. Dezember 2024 bei den Parteien in die Vernehmlassung gegeben.

Der Stadtrat hat das Reglement am 20. Januar 2025 verabschiedet. Es wird nun vom 23. Januar 2025 bis zum 3. März 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Wird das Referendum nicht ergriffen, tritt das Reglement am 1. August 2025 in Kraft.

Neue Regelungen zu Betreuungskosten ab August 2025

Nicht dem fakultativen Referendum unterstehen die Ausführungsbestimmungen zu den unterschiedlichen Betreuungsangeboten, die der Stadtrat zusätzlich erlassen wird. Diese werden ebenfalls ab 1. August 2025 angewendet.

Diese regeln, wie hoch die effektiven Betreuungskosten pro Stunde sind und wie hoch der städtische Beitrag sowie der Elternbeitrag sind.

Das Reglement kann während der Referendumsfrist auf der Stadtkanzlei, Büro 305 im Stadthaus oder auf der Webseite eingesehen werden.

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