Uznach: Bushaltestellen sollen verlegt werden
Wie die Gemeinde Uznach meldet, läuft bis zum 21. Dezember 2023 das Mitwirkungsverfahren zur Lageoptimierung der «Bushaltestellen Uznaberg».

Der Knotenpunkt St. Gallerstrasse / Uznabergstrasse in Uznach / Schmerikon wurde als Unfallschwerpunkt identifiziert.
Die bestehenden Bushaltestellen «Uznabergstrasse» auf der Gemeindestrasse sind nicht behindertengerecht ausgebaut.
Im Rahmen des Knotenneubaus soll allen Verkehrsteilnehmenden ein sicheres Strassen- und Wegnetz angeboten werden.
Gleichzeitig sollen die Bushaltestellen gemäss den geltenden Normen und Gesetzen angepasst werden.
Detailprojektierung für die Bushaltestellenoptimierung abgeschlossen
2021 wurde diesbezüglich eine Vorstudie ausgearbeitet (inklusive Variantenstudium und Festlegung der Bestvariante).
Auf dieser Basis liegt nun die Detailprojektierung vor.
Beide Haltestellen werden in der Lage optimiert, beide Haltekanten werden als Fahrbahnhaltestellen ausgebildet und mittels Trottoir erschlossen.
Koordination mit kantonalem Strassenprojekt
Eine mit dem Behindertengleichstellungsgesetz konforme Busbucht ist aufgrund des enormen Platzbedarfs nicht möglich.
Das Mitwirkungsverfahren der Gemeinde zu den Bushaltestellen soll koordiniert mit dem kantonalen Mitwirkungsverfahren zum kantonalen Strassenprojekt zum Knoten Uznabergstrasse erfolgen.
Die Grundeigentümerschaften innerhalb eines Perimeters von 30 Meter erhalten eine persönliche Anzeige. Es sind Landabtretungen nötig.
Mitwirkung der Bevölkerung
Da gemäss Artikel 33 des Strassengesetzes sämtliche Teilstrassenpläne oder Strassenprojekte der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung ein, sich in der Folge ab 21. November 2023 bis 21. Dezember 2023, schriftlich per E-Mail an Planung, Bau und Infrastruktur vernehmen zu lassen.
Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht im Bereich Planung, Bau und Infrastruktur an der Obergasse 24 auf.
Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Prozessschritte: Projekt auf dem Weg zur öffentlichen Auflage
Für allfällige Rückfragen oder Erläuterungen steht Patrick Züger gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird das Strassenprojekt inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden.
Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage, erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.