Uznach startet öffentliche Mitwirkung «Frohe Aussicht»

Gemeinde Uznach
Gemeinde Uznach

Rapperswil-Jona,

Wie die Gemeinde Uznach mitteilt, kann die Bevölkerung vom 25. Juli bis 23. August 2023 an der Mitwirkung zum Teilstrassenplan «Frohe Aussicht» teilnehmen.

Bahnhof Uznach. - Keystone

Für die Erschliessung der Wohnhäuser im Gebiet Frohe Aussicht wurde einst die Strasse Frohe Aussicht als Gemeindestrasse dritter Klasse genehmigt und gebaut.

Die westliche Verlängerung der Strasse mit Wendeanlage wurde ebenfalls als Gemeindestrasse dritter Klasse genehmigt, jedoch nicht gebaut.

Die Strasse Frohe Aussicht weist heute in einzelnen Aspekten einen nicht mehr zeitgemässen Standard auf.

Sie ist sehr schmal, und es fehlen weitgehend Kreuzungs- und Wendemöglichkeiten. Die Verkehrssicherheit ist nur beschränkt gegeben.

Erhöhung der Verkehrssicherheit

Damit bauliche Erweiterungen respektive zusätzliche Wohnbauten entlang der Strasse Frohe Aussicht möglich werden, muss eine hinreichende Erschliessung sichergestellt werden.

Dazu sind Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verbreiterung der Strasse, Ausbau Einmündungsbereich in Rickenstrasse sowie Schaffung von verkehrsberuhigenden Massnahmen, Schaffung einer Wendemöglichkeit und Umklassierung in eine Gemeindestrasse zweiter Klasse nötig.

Das Strassenprojekt wurde vorgängig mit den betroffenen Grundeigentümerschaften besprochen, und auch die Kostenanteile wurden auf Basis einer nachbarrechtlichen Vereinbarung durch die erschlossenen Grundeigentümerschaften ausgehandelt.

Baulinie für Bauten und Anlagen

Mit der geplanten Aufklassierung in eine Gemeindestrasse zweiter Klasse würde sich der Strassenabstand für Hauptbauten nach Art. 26 Baureglement von drei Metern auf vier Meter vergrössern.

Für An- und Nebenbauten verbleibt der Strassenabstand bei drei Metern.

Im Sinn einer besseren Überbaubarkeit der angrenzenden Grundstücke sowie der Gleichbehandlung / des Besitzesschutzes soll für alle anstossenden Grundstücke eine Baulinie für Bauten und Anlagen mit einem Abstand von drei Metern zur projektierten Strassengrenze in einem Baulinienplan festgesetzt werden.

Der Sondernutzungsplan unterliegt dem Planverfahren und bildet Bestandteil des Strassenbauprojekts.

Mitwirkung der Bevölkerung

Da gemäss Art. 4 Raumplanungsgesetz und Art. 34 Planungs- und Baugesetz sowie Art. 33 bis Strassengesetz sämtliche Nutzungspläne der Mitwirkung zu unterstellen sind, lädt der Gemeinderat alle Uzner ein, sich mit dem Teilstrassenplan «Frohe Aussicht (Nr. 2.59) – Ausbau und Umklassierung» sowie mit dem Sondernutzungsplan «Baulinienplan Frohe Aussicht» auseinanderzusetzen.

Die entsprechenden Berichte und Pläne können online oder bei der Abteilung Hochbau Uznach, Obergasse 24, eingesehen werden und sich in der Folge während 30 Tagen ab 25. Juli 2023 bis 23. August 2023, schriftlich vernehmen lassen.

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden der Teilstrassen- und der Sondernutzungsplan inklusive allfälliger Einwände aus der Bevölkerung dem Gemeinderat zum Erlass vorgelegt werden.

Nach Erlass durch den Gemeinderat erfolgt die öffentliche Auflage; erst dann kann ein Rechtsmittel (Einsprache) ergriffen werden.

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