Dällikon erinnert an Leinenpflicht im Wald und am Waldrand
Wie die Gemeinde Dällikon informiert, sind während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.
Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.
Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht. Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.
Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.
Weitere Informationen inklusive Ausnahmen befinden sich auf der Webseite der Gemeinde Dällikon.