Einheitliche Regelungen zur Förderung der Otelfinger Vereine

Gemeinde Otelfingen
Gemeinde Otelfingen

Regensdorf,

Wie die Gemeinde Otelfingen mitteilt, gelten ab dem 1. August 2023 einheitliche Regelungen zur Unterstützung der örtlichen Vereine.

Die Wassermühle in der Ortschaft Otelfingen.
Die Wassermühle in der Ortschaft Otelfingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Gemeinderat Otelfingen hat beschlossen, klare Vorgaben zur Unterstützung der örtlichen Vereine zu etablieren.

Bisher gab es keine einheitlichen Regelungen und historisch gewachsene Verpflichtungen waren nicht schriftlich festgehalten.

Daher wurde ein Merkblatt zur Unterstützung von Vereinen und Veranstaltungen erarbeitet.

Vor der definitiven Verabschiedung durch den Gemeinderat hatten die Vereine die Möglichkeit, Anliegen einzubringen, was vereinzelt genutzt wurde.

Transparente und gerechte Förderung

An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun das Vereinsmerkblatt definitiv verabschiedet und setzt dieses per 1. August 2023 in Kraft.

Der Gemeinderat möchte mit diesen neuen Regelungen eine transparente und gerechte Förderung der Vereine gewährleisten.

Das Merkblatt wurde allen ortsansässigen Vereinen elektronisch zur Verfügung gestellt und ist auf der Gemeinde-Webseite aufgeschaltet.

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