Dagmersellen: Abweisung Beschwerde Deponiezone Hächlerenfeld
Die Stimmrechtsbeschwerden gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss vom 12. Dezember 2018 wurden in letzter Instanz abgewiesen.
Im Zusammenhang mit der Abstimmung an der Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2018 über eine Teilrevision des Zonenplans sowie des Bau- und Zonenreglements (Erweiterung Deponiezone Hächlerenfeld, Buchs) wurden zunächst 13 Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Der Regierungsrat wies diese – soweit darauf einzutreten war – ab. Der Entscheid wurde von zwei Beschwerdeführenden an das Kantonsgericht weitergezogen, welches die Beschwerde ebenfalls abwies.
Die Beschwerdeführenden hatten insbesondere gerügt, die Durchführung der Gemeindeversammlung sei nicht geordnet und unrechtmässig vonstattengegangen. Die Stimmberechtigten hätten ihren Willen nicht unverfälscht zum Ausdruck bringen können.
Nachdem der Regierungsrat die Beschwerden bereits im April letzten Jahres mit der Begründung abgewiesen hatte, dass keine Beeinträchtigung der politischen Rechte der Stimmberechtigten erkennbar sei, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erfordern würden, stellte das Kantonsgericht in seinem Urteil ebenfalls fest, dass sich die Einwendungen der Beschwerdeführenden als unbegründet erwiesen. Das Gericht schloss sich den umfassenden Ausführungen des Regierungsrates an und wies die Beschwerde ebenfalls ab.
Das Urteil wurde an das Bundesgericht weitergezogen. Dieses stellt nun fest, dass es nicht rechtswidrig sei, dass die Vorinstanz auf eine verspätete Beschwerdeeinreichung geschlossen habe und auf die Stimmrechtsbeschwerde nicht eingetreten sei. Die behaupteten formellen Mängel seien den Beschwerdeführenden erkennbar und ihnen daher zumutbar gewesen, diese noch an der Gemeindeversammlung selbst zu beanstanden.
Die Zonenplan- und BZR-Änderung können nun zur Genehmigung an den Regierungsrat weitergeleitet und das Baubewilligungsverfahren fortgesetzt werden.