Dagmersellen über die Gesamtrevision der Ortsplanung
Das Verfahren zu den Freihaltezonen «Wildtierkorridor» wird von der Ortsplanung entkoppelt an der nächsten Gemeindeversammlung in Dagmersellen vorgelegt.
Beschluss: In der Einzelberatung wird auf Antrag des Gemeinderates auf die Festlegung der Freihaltezonen «Wildtierkorridor» im Zonenplan und auf die Bestimmung von Art. 34 BZR vorerst verzichtet.
Analog zum Teilzonenplan Gewässerraum wird das Verfahren zu den Freihaltezonen «Wildtierkorridor» von der Ortsplanung entkoppelt und nach einer gemeinsamen öffentlichen Auflage mit dem Teilzonenplan Gewässerraum an einer der nächsten Gemeindeversammlungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die diesbezüglichen Einsprachen Hodel, Tschupp und Steiner sind somit gegenstandslos. In der Einzelberatung werden weiter die Einsprache Häfliger gutgeheissen, die Einsprache Zulauf abgewiesen, der Antrag Wey angenommen, der Antrag Tschupp abgelehnt und einige Präzisierungen im BZR vorgenommen.
Stimmrechtsbeschwerde schriftlich innert zehn Tagen einreichen
Die Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Schlussabstimmung einstimmig genehmigt. Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde (§ 160 StRG) ist schriftlich innert zehn Tagen seit der Gemeindeversammlung an den Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.
Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.
Die Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 17. Februar 2022 wird nach Genehmigung durch das Versammlungsbüro bekanntgegeben. Die Stimmberechtigten können die Protokolle der Gemeindeversammlung jederzeit bei der Gemeinde einsehen.