Parkieren in der Begegnungszone Nebikon wird neu geregelt
Wie die Gemeinde Nebikon mitteilt, tritt die Verkehrsanordnung bezüglich des Parkierens in der Begegnungszone Kirchstrasse und Schulhausstrasse in Kraft.
Der Gemeinderat hat eine Verkehrsanordnung erlassen und im Kantonsblatt Nummer 16 vom 20. April 2024 veröffentlicht.
Ihr zufolge ist in der Begegnungszone Kirchstrasse und Schulhausstrasse das Parkieren auf den Parkfeldern nur noch für die berechtigten Liegenschaften mit Parkkarte A beziehungsweise B möglich.
Die Verkehrsanordnung tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Die Verkehrsanordnung mit Plan kann noch bis 20. Mai 2024 bei der Gemeindeverwaltung Nebikon eingesehen werden.