Reinach AG: Fälligkeit der provisorischen Steuerrechnung
Wie die Gemeinde Reinach AG informiert, sind die provisorischen Steuern 2022 bis 31. Oktober 2022 zu bezahlen.

Die Gemeinde Reinach AG bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, die Abteilung Steuer kontaktieren, falls die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten entspricht (zu hoch oder zu niedrig), um eine Anpassung der provisorischen Rechnung zu beantragen.
Die provisorischen Steuern 2022 sind bis 31. Oktober 2022 zu bezahlen. Für Ausstände wird ab 1. November 2022 ein Verzugszins von 5,1 Prozent in Rechnung gestellt, und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden. Zudem werden für sämtliche Mahnungen und Betreibungen Gebühren erhoben.