Unterkulm

Unterkulm erinnert an die Meldepfilcht bei Mietverhältnissen

Wie die Gemeinde Unterkulm meldet, sind Vermieter verpflichtet, alle Mieterwechsel dem Einwohnerdienst online oder schriftlich mitzuteilen.

Kirche Unterkulm.
Kirche Unterkulm. - Nau.ch / Chantal Siegenthaler

Wer seinen Wohnsitz wechselt, sei es innerhalb der Gemeinde oder in eine neue Gemeinde, muss innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der Abteilung Einwohnerdienste vorsprechen oder online per eUmzug die Änderung melden.

Eine weitere Meldepflicht betrifft Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben.

Diese sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Ausserdem sind in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die eidgenössische administrative Wohnungsnummer (EWID) aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.

Die entsprechende Vorlage kann heruntergeladen werden

Die Abteilung Einwohnerdienste bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich online mitzuteilen oder eine schriftliche Meldung zuzustellen.

Eine Vorlage für die Meldung von Mieterwechseln kann bei der Abteilung Einwohnerdienste bezogen oder auf der Website der Gemeinde heruntergeladen werden.

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