Dornach erinnert an den Rückschnitt der Bepflanzungen

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Birseck,

Wie die Gemeinde Dornach mitteilt, sind die Grundeigentümer verpflichtet, die in den öffentlichen Raum hi­n­ein­ra­gende Bepflanzungen zurückzuschneiden.

Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein.
Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

Bäume, Hecken, Lebhäge und Sträucher dürfen die Strassenübersicht nicht stören.

Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Äste und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehweg ragen, regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückgeschnitten werden müssen.

Bepflanzungen dürfen die Übersicht nicht beeinträchtigen

Lebhäge, Zierbäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind gemäss Strassengesetz so zurückzuschneiden, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden die Übersicht nicht beeinträchtigen.

Insbesondere gilt dies bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen.

Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

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