Dornach erinnert an den Rückschnitt der Bepflanzungen
Wie die Gemeinde Dornach mitteilt, sind die Grundeigentümer verpflichtet, die in den öffentlichen Raum hineinragende Bepflanzungen zurückzuschneiden.
Bäume, Hecken, Lebhäge und Sträucher dürfen die Strassenübersicht nicht stören.
Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Äste und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehweg ragen, regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückgeschnitten werden müssen.
Bepflanzungen dürfen die Übersicht nicht beeinträchtigen
Lebhäge, Zierbäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind gemäss Strassengesetz so zurückzuschneiden, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden die Übersicht nicht beeinträchtigen.
Insbesondere gilt dies bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen.
Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.