Pfeffingen: Vogelgrippe H5N8 - Schutzmassnahmen beim Hausgeflügel
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat vorbeugende Massnahmen angeordnet.
In Deutschland nahe der Grenze zur Schweiz Ende März 2021 das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Virus ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat heute vorbeugende Massnahmen angeordnet, um die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung in der Schweiz zu unterbinden Sie finden die Verordnung des Bundes im Anhang.
Die Verordnung des BLV tritt heute Nacht um 0:00 h in Kraft und legt in Grenznähe zu Deutschland sogenannte "geregelte Gebiete" fest.
Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden
Anwil
Arisdorf
Böckten
Buus
Hemmiken
Hersberg
Maisprach
Nusshof
Ormalingen
Rickenbach (BL)
Rothenfluh
Sissach
Wintersingen
betroffen.
Pfeffingen ist somit nicht direkt von Massnahmen betroffen. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise:
Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen, müssen amtlich registriert sein. Alle Geflügelhalter, welche noch nicht registriert sind, sind aufgefordert, dies nachzuholen.