Reinach: Beiblatt der Steuererklärung für Belege anfordern
Wer in Reinach BL bei der Steuererklärung Original-Unterlagen mitschickt und diese zurückhaben will, muss das nötige Beiblatt jetzt gesondert anfordern.

Wie die Gemeinde Reinach BL mitteilt, hat die Abteilung Steuern für Belege und Krankheitskosten bis anhin jeweils ein Beiblatt der Steuererklärung mitgeschickt.
Wer weiterhin Papier schickt und seine Original-Unterlagen wieder zurückhaben möchte, muss das Blatt ausfüllen und zurückschicken.
Da jeweils nur ein Bruchteil der Steuerzahlenden dieses Blatt benötigt, wird es fortan nicht mehr an alle Haushaltungen geschickt, sondern kann bei Bedarf auf der Gemeinde Reinach vor Ort zu den Öffnungszeiten oder per E-Mail an die Abteilung Steuern bezogen werden.
Wer der Steuererklärung Kopien beilegt oder Originale, die nicht zurückgeschickt werden müssen, benötigt das Blatt nicht.