Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der Corona-Krise
Der Gemeinderat Riehen hat beschlossen, die Nutzungsgebühren für ausserschulische Nutzung der Schul- und Sportanlagen fürs Wintersemester 2020/2021 zu erlassen.
Nachdem der Bundesrat den Lockdown verlängert und die Massnahmen verschärft hat, hat der Gemeinderat Riehen beschlossen, die Nutzungsgebühren für die ausserschulische Nutzung der Schul- und Sportanlagen für das Wintersemester 2020/2021 – wie schon für das Sommersemester 2020 – zu erlassen. Weiter wird der Gemeinderat vorerst keine Allmend- und Marktstandgebühren erheben, sondern im Laufe des Jahres einen rückblickenden Entscheid fällen.
In Bezug auf Härtefälle hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der vom Bundesrat neu beschlossenen und den kantonalen Massnahmen ein Konzept für ein Riehener Unterstützungsprogramm auszuarbeiten.