Wie die Gemeinde Dozwil schreibt, müssen Hunde im Wald bis zum 31. Juli 2024 angeleint werden. Verstösse werden mit einer Geldbusse von 100 Franken geahndet.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotenzial, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.

Deshalb gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine gesetzliche Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.

Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können mit 100 Franken gebüsst werden.

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