Fahrverbote rund um die Bahnunterführung Buriet: Bussen drohen
Aufgrund der Sanierung der Bahnunterführung Buriet kommt es bis Dezember 2025 zu diversen Verkehrsbehinderungen und Fahrverboten.

Das Wichtigste in Kürze
- Derzeit wird die Bahnunterführung Buriet im Kanton St. Gallen saniert.
- Aus diesem Grund kam es zu Verkehrsbehinderungen und Fahrverboten.
Seit Mitte Februar laufen die Vorbereitungsarbeiten zur Sanierung der Bahnunterführung Buriet. Im Zuge dieser Bauarbeiten hat die Kantonspolizei St.Gallen eine befristete Verkehrsanordnung mit diversen Begleitmassnahmen wie beispielsweise Fahrverboten auf diversen Strassen und Umfahrungsrouten erlassen.
Während einer Kulanzfrist von einem Monat verweist ein Verkehrsdienst die Verkehrsteilnehmenden, die besagte Strassen trotzdem befahren wollen, auf den richtigen Weg. Danach wird die Kantonspolizei St.Gallen Kontrollen durchführen und Verkehrsteilnehmende büssen.
Bauarbeiten dauern bis Mitte Dezember
Gemäss Tiefbauamt dauern die Bauarbeiten voraussichtlich bis Mitte Dezember 2025. Während der Bauzeit wird der Verkehr grösstenteils einspurig mittels Lichtsignalanlage geführt. Zwischenzeitlich sind Vollsperrungen erforderlich.
Der Verkehr wird während den Sperrungen grossräumig umgeleitet. Der Durchgang für Zufussgehende und Velofahrende bleibt mit kurzen Einschränkungen während der Bauzeit offen. Die Verkehrsanordnung wurde auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen publiziert.

Die SBB und das kantonale Tiefbauamt empfehlen den Verkehrsteilnehmenden, auch während der einspurigen Verkehrsführung, die Baustelle nach Möglichkeit grossräumig zu umfahren. Frühzeitige Details zum Verkehrsregime und zu den Umleitungen sind unter www.tiefbau.sg.ch/buriet zu finden.
Anwohnende hatten Bedenken wegen Ausweichverkehr
In der Planungsphase der Baustelle sind sowohl durch die betroffenen Gemeinden als auch durch Anwohnende Bedenken zu möglichem Ausweichverkehr auf Nebenstrassen aufgekommen.
Die grösstenteils bereits mit Fahrverboten belegten Strassen sind Teile von kantonalen und regionalen Velo-, Skating- und Wanderwegrouten und lassen Begegnungssituationen zwischen Fahrzeugen kaum zu, was zu gefährlichen Situationen für sämtliche Verkehrsteilnehmenden führen können.
Aus diesem Grund hat die Kantonspolizei St.Gallen in Absprache mit allen Beteiligten der Kontrolle der Baustellenverkehrsmassnahmen und der mit Fahrverboten belegten Strassen zugestimmt.
Fahrverbote ab März
Mit dem Start der einspurigen Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage ab dem 26. März 2025 werden Mitarbeitende von Verkehrsdienst-Firmen auf den mit Fahrverboten belegten Strecken präsent sein.

Sie werden während einer Kulanzfrist von einem Monat Verkehrsteilnehmende, die trotz Fahrverbot die Strecken befahren wollen, auf den richtigen Weg verweisen.
Danach werden die Fahrverbote durch die Kantonspolizei St.Gallen kontrolliert werden. Ab dann haben Verkehrsteilnehmende mit einer Busse von 100.- Franken zu rechnen