Untereggen bittet um weniger Lärm
Wie die Gemeinde Untereggen mitteilt, soll man von 12 bis 13 Uhr und nach 20 Uhr auf das Rasenmähen sowie nach 21 Uhr auf Gartenpartys verzichten.
In der Gemeinde Untereggen gibt es kein Reglement mit detaillierten Vorschriften gegen Alltagslärm. Allgemein gilt aber Folgendes: Man soll beim Rasenmähen und Heckenschneiden Rücksicht auf die Nachbarn nehmen.
Man soll die Rasen nicht während der Mittagszeit von 12 bis 13 Uhr sowie abends ab 20 Uhr mähen. An Sonn- und Feiertagen sind diese Aktivitäten ebenfalls nicht erlaubt, an Samstagen wird ab dem späteren Nachmittag Zurückhaltung erwartet.
Auch empfiehlt die Gemeinde zur Vermeidung von Konflikten in der Nachbarschaft, auf Lärm aus Gartenpartys oder Ähnlichem nach 21 Uhr zu verzichten.