Untereggen hat einen neuen Zonenplan und neues Baureglement erlassen
Der Gemeinderat konnte Ende September 2021 nach gut drei Jahren Arbeit die Revision der Ortsplanung abschliessen. Dabei wurde der Richtplan definitiv erlassen und der neue Zonenplan und das revidierte Baureglement zur öffentlichen Auflage vom 2. November bis 1. Dezember 2021 verabschiedet.
Im Vordergrund der Revision der Ortsplanung stand die konsequente Innenentwicklung. Die neuen übergeordneten Vorschriften des Bundes und des Kantons und jetzt auch das neue Baureglement der Gemeinde ermöglichen, die bestehenden Bauzonen besser zu nutzen.
Dabei wurden in zwei Fällen Gebiete mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert, damit die für Untereggen charakteristische Seesicht für die hinterliegenden Grundeigentümer sichergestellt werden kann. Im Baureglement wird neu eine Baumassenziffer und eine Spezialbestimmung zur Förderung von Terrassenhäusern eingeführt.
Der Zonenplan umfasst wenige Änderungen
Der Zonenplan umfasst wenige Änderungen gegenüber dem Bestand und eine Neueinzonung von ca. 3’913 Quadratmeter mit nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden im Westen des Mittlerhofs.
Für diese Fläche wurde ein Vorvertrag zum Abschluss eines Kaufvertrages und ein limitiertes Vorkaufsrecht zu Gunsten der Gemeinde Untereggen abgeschlossen.
Damit kann die Gemeinde die künftige Überbauung steuern. Es wird die Abgabe des Baulandes für Mehrfamilienhäuser im Baurecht angestrebt. Die Bürgerschaft hat beim Kauf des Baulandes durch die Gemeinde das letzte Wort.