Buttisholz plant Einführung einer Einbürgerungskommission
Wie die Gemeinde Buttisholz berichtet, wird geprüft, ob Einbürgerungen nicht mehr in der Gemeindeversammlung, sondern in einer Kommission entschieden werden.
Aktuell entscheiden die stimmberechtigten Teilnehmenden der Gemeindeversammlung über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes eines ausländischen Staatsangehörigen.
Es besteht zwar bereits eine Arbeitsgruppe Einbürgerungen, welche sich aktiv mit den Einbürgerungsgesuchen auseinandersetzt und Gespräche führt, diese gibt jedoch dem Gemeinderat im Anschluss lediglich eine Empfehlung ab.
Der Gemeinderat entscheidet im Nachgang, mit welchem Antrag das Einbürgerungsgesuch an die Gemeindeversammlung traktandiert wird.
Gründe für Prüfung Einbürgerungskommission
Zurzeit dauert der Einbürgerungsprozess in der Gemeinde Buttisholz von der Gesuchseinreichung bis zum Erhalt des Schweizer Bürgerrechtes bis zu drei Jahren. Während der Corona-Pandemie wurde der Prozess aufgrund von abgesagten Gemeindeversammlungen weiter verzögert.
Eine Einbürgerung via Gemeindeversammlung ist zudem nicht mehr zeitgemäss. Eine Einbürgerungskommission kann Einbürgerungsentscheide zeitunabhängig fällen und den Einbürgerungsprozess entsprechend verkürzen.
Zudem hat der Gemeinderat während der letzten fünf Jahre alle 48 Empfehlungen der Arbeitsgruppe Einbürgerungen gestützt und mit dieser Empfehlung an die Gemeindeversammlung traktandiert. Untenstehend sind einige Vor- und Nachteile bei einer Entscheidung via Einbürgerungskommission aufgeführt.
Die Vor- und Nachteile beim Einsatz einer Kommission
Vorteile sind ein kurzer Entscheidungsweg, Effizienzsteigerung, geschulte Mitglieder (Kurs über Bürgerrechtswesen wird absolviert) sowie Hintergrundwissen und vorhandene gute Erfahrung der Mitglieder. Weiter von Vorteil sind die tiefe Auseinandersetzung mit den einbürgerungswilligen Personen sowie dass die Mitglieder vom Volk gewählt werden. Ablehnungen können besser begründet werden.
Als Nachteile gesehen werden, dass das Volk durch Kommissionsmitglieder vertreten wird und die Attraktivität der Gemeindeversammlung ohne Einbürgerungen sinken kann.
Im März 2022 hatten die Parteien und weitere Stellen bereits Gelegenheit, zum Wechsel zu einer Einbürgerungskommission Stellung zu nehmen. Die Mehrheit steht einem Wechsel zur Einbürgerungskommission positiv gegenüber.
Öffentliche Stellungnahme
Gerne können nun die Buttisholzer Bewohner eine Stellungnahme zur geplanten Einbürgerungskommission abgeben. Die Stellungnahme wird bis am 29. August 2022 schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen.
Im Herbst wird der Gemeinderat die Rückmeldungen auswerten und einen Antrag für die Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 vorbereiten.