Buttisholz

Der Friedhofsfussweg in Buttisholz hat eine neue Regelung

Nau.ch Lokal
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Ruswil,

Wie die Gemeinde Buttisholz bekannt gibt, darf der Fussweg auf dem Friedhof nur zu Fuss begangen werden, um die Friedhofspietät zu wahren.

Die kath. Kirche St. Verena in Buttisholz (LU),
Die kath. Kirche St. Verena in Buttisholz (LU), - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Kirche und der Friedhof stehen auf verschiedenen Landparzellen der Einwohner- und der Kirchgemeinde.

Alle Wege dürfen von der Öffentlichkeit genutzt werden. Bisher waren nicht alle Wegrechte im Grundbuch korrekt schriftlich festgehalten.

Die Kirchgemeinden hat zusammen mit der Einwohnergemeinde die entsprechenden Fusswegrechte in einem neuen Dienstbarkeitsvertrag korrekt geregelt.

Keine Velos mehr auf dem Friedhof

Beim Fussweg über den Friedhof wird explizit festgehalten, dass der Fussweg nur zu Fuss und nicht mit Velos weder begangen noch befahren werden dürfen.

Auf dem Friedhof ist für alle Benutzer die entsprechende Friedhofpietät zu wahren.

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