Wie die Gemeinde Neuenkirch informiert, wird eine Fussgängerüberquerung mit Temporeduktion beim Wohn- und Pflegezentrum in Lippenrüti in Erwägung gezogen.
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Autos fahren über einen Zebrastreifen. - Keystone
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Am 11. Dezember 2020 hat sich die vorberatende Kommission für Verkehr und Bau in Kenntnis über die Rechtslage und die Normen für einen markierten Fussgängerstreifen beim Wohn- und Pflegezentrum Lippenrüti ausgesprochen. Am 15. März 2021 hat der Kantonsrat die Einschätzung der Kommission mit 94 zu 0 Stimmen geteilt. Daraufhin fand am 1. Juni 2021 eine Besprechung mit einer Vertretung der Petitionäre und der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) statt.

Die kantonale Dienststelle stellt sich auf den Standpunkt, dass sie nicht an die durch den Kantonsrat überwiesene Petition gebunden ist. Die Signalisation fällt in den Kompetenzbereich der Exekutive. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur hat nach der erwähnten Sitzung ein Gutachten bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) in Auftrag gegeben.

Der Gemeinderat fordert eine Temporeduktion

Die sogenannte Road Safety Inspection vom 8. Juli 2021 des BFU stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Fussgängerstreifen für die ältere Bevölkerung zu gefährlich wäre und die Sicherheit mit der Querungshilfe am besten gewährleistet ist. Das BFU ist der Ansicht, dass geprüft werden kann, ob eine Temporeduktion vorgenommen werden soll. Der Gemeinderat hat bereits mehrmals eine Temporeduktion gefordert, das vif bittet nun erneut um einen schriftlichen Antrag.

Der Gemeinderat hat daraufhin erneut schriftlich die Temporeduktion gefordert und gleichzeitig darauf hingewiesen, dass das Gutachten des BFU nicht auf den aktuellen Plangrundlagen basiert. Der Gemeinderat ist nach wie vor davon überzeugt, dass der Kanton die Möglichkeit hätte, im Zusammenhang mit der künftigen Radverkehrsanlage K 13 die Situation nachhaltig zu Gunsten für die Fussgänger/innen in der Lippenrüti zu entschärfen.

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