Grosswangen

Unfallprävention: Grosswangen bittet um Pflanzenrückschnitt

Gemeinde Grosswangen
Gemeinde Grosswangen

Ruswil,

Wie die Gemeinde Grosswangen mitteilt, wird es im Herbst Zeit, Bäume und Hecken entlang von Strassen zurückzuschneiden, um Unfälle zu vermeiden.

Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild)
Rückschnitt von Hecken und Sträuchern. (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Im Herbst wird es Zeit, Bäume und Hecken entlang von Bächen, Strassen, Trottoirs, Einmündungen und Kreuzungen zurückzuschneiden sowie die Böschungen zu mähen.

So helfen die Einwohner mit, Unfälle zu vermeiden.

Einhängende Äste von Bäumen und Hecken behindern oft die Sicht und können zu gefährlichen Verkehrsunfällen mit bösem Erwachen für die Unfallbetroffenen und im Haftungsfall für die Grundeigentümer werden.

Gemäss Strassengesetz sind die Grundeigentümer verpflichtet, den Fahrbahn- und Trottoirbereich von einhängenden Ästen und ausladenden Hecken freizuhalten.

Die Sicht für Verkehrsteilnehmer darf nicht behindert werden

Ebenfalls sind Sträucher und Bäume im Sichtbereich von Einmündungen, Kreuzungen und Zufahrten sowie bei Beleuchtungen zurückzuschneiden.

Die lichte Höhe ab Boden beträgt 4,5 Meter im Fahrbahnbereich und 2,5 Meter bei Trottoirs.

In Einmündungsbereichen und Kreuzungen sollen Sträucher und Hecken nicht höher als 60 Zentimeter sein, damit die Sicht für Verkehrsteilnehmer nicht behindert wird.

Die Grundeigentümer sind im Interesse der Verkehrssicherheit und Abwendung von Haftungsfragen gebeten, den notwendigen Baum- und Strauchschnitt im Herbst durchzuführen oder in Auftrag zu geben.

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