Alpnach informiert zur Erdverlegung Hochspannungsleitung
Alpnach legt Beschwerde gegen die Hochspannungsleitung ein und plant eine Erdverlegung im Zuge des Hochwasserschutzes. Verhandlungen laufen noch.
Wie die Gemeinde Alpnach mitteilt, hat der Gemeinderat gegen die Plangenehmigungsverfügung des Bundesamtes für Energie betreffend die Verlegung der 50-Kilovolt-Hochspannungsleitung zwischen den Unterwerken Giswil und Alpnach, Teilverlegung zwischen Mast Nummer 86 und 90, Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
In den vergangenen Monaten hat der Gemeinderat gemeinsam mit dem Elektrizitätswerk Obwladen (EWO) das Bedürfnis einer Erdverlegung der bestehenden Hochspannungsleitung weiterverfolgt. Zu diesem Zweck wurde das laufende Beschwerdeverfahren sistiert, sodass eine Einigung gefunden werden kann.
Geplant ist eine Erdverlegung
Es wird eine Erdverlegung der Hochspannungsleitung über die Kleine Schliere hinweg angestrebt. Die Erdverlegung soll gleichzeitig mit der Erstellung des Hochwasserschutzkorridors erfolgen.
Die Verhandlungen mit dem EWO sind derzeit in Gang. Für eine Realisierung der Erdverlegung sind auch noch Durchleitungsrechte über verschiedene Parzellen erforderlich.
Entsprechende Gespräche werden mit den betroffenen Grundeigentümern intensiv geführt. Sobald in den verschiedenen Themen Einigungen erzielt werden können, wird der Stimmbevölkerung ein Kreditgeschäft für eine Kostenbeteiligung an die Erdverlegung der Hochspannungsleitung unterbreitet werden können.