Obwalden

Der Kanton Obwalden verzinst Covid-19-Darlehen ab 2024

Wie der Kanton Obwalden mitteilt, wird der Kanton die Covid-19-Bankdarlehen an die Unternehmen ab 1. Januar 2024 mit 1,5 Prozent verzinsen.

Kantonsrat Obwalden
Das Regierungsgebäude von Obwalden in Sarnen. - Keystone

Der Kanton Obwalden und die Einwohnergemeinden unterstützten zusammen mit dem Bund die besonders betroffenen Unternehmen während der Corona-Pandemie finanziell.

Ein Teil der Härtefall-Finanzhilfen konnte als Bankdarlehen bezogen werden, abgesichert durch eine Solidarbürgschaft des Kantons.

Die Finanzhilfen wurden im Kanton Obwalden nur in Kombination gewährt, das heisst ein Drittel als Bürgschaft für ein rückzahlbares Darlehen und zwei Drittel als A-Fonds-perdu-Beitrag.

Zinsloses Darlehen in den ersten drei Jahren

Das Darlehen konnte jeweils bei der Hausbank aufgenommen werden.

Als Beitrag zur finanziellen Entlastung der betroffenen Unternehmen gewähren die Obwaldner Kantonalbank, die Raiffeisenbank Obwalden und die Sparkasse Schwyz AG in Engelberg die Darlehen in den ersten drei Jahren bis Ende 2023 zinslos.

Zinssatz von 1,5 Prozent

Ab dem 1. Januar 2024 sind die Darlehen zu verzinsen. Gemäss der Rahmenvereinbarung mit den beteiligten Banken legt der Kanton den Zinssatz für das folgende Kalenderjahr jährlich bis zum 30. September fest.

Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zur Finanzierung von Covid-19-Härtefallmassnahmen für Unternehmen sehen vor, dass die Verzinsung der Darlehen sich nach der zehnjährigen Bundesobligation zuzüglich einem Prozent richtet.

In Absprache mit den betroffenen Banken wurde für die Zinsfestlegung für das Jahr 2024 der aktuelle Zinssatz für Bundesobligationen ausnahmsweise nicht vollumfänglich übernommen, sondern ein etwas tieferer Zinssatz von 1,5 Prozent festgelegt.

Die Darlehen sind ab 2026 zu amortisieren

Der Kanton und die Banken orientieren sich dabei an den Zinsen, welche der Bund für die gestützt auf das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz gewährten Kredite verlangt.

Mit dieser Zinsfestlegung soll eine gewisse Einheitlichkeit zwischen den beiden Programmen hergestellt werden.

Die durch die Solidarbürgschaft abgesicherten Covid-19-Darlehen haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren.

Die Darlehen sind zurückzubezahlen. Die lineare Amortisation beginnt nach fünf Jahren, das heisst ab dem Jahr 2026. Vorgängige Rückzahlungen sind jederzeit möglich.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

a
3 Interaktionen
«Grausame Auktion»
a
Absätze & Wurst

MEHR AUS OBWALDEN

Ad Astra Obwalden
Unihockey
Bauer ledig sucht
25 Interaktionen
Demisexuell
ertan wittwer migros
1 Interaktionen
Bestsmile-Gründer
Obwaldner Kantonalbank
Obwalden