In Alpnach wird die Tempobeschränkung vorgezogen
Alpnach beantragt, Tempo 30 auf der Brünigstrasse und angrenzenden Strassen früher umzusetzen, um Sicherheitsmassnahmen zu koordinieren.
Wie die Gemeinde Alpnach berichtet, ist gemäss Rahmenterminplan zum Vollanschluss Alpnach Süd (ASTRA) bei einem planmässigen Projektverlauf der Bau des A8-Vollanschlusses in den Jahren 2027/2028 vorgesehen. Erst anschliessend sind die Unterhalts- und flankierenden Massnahmen auf der Brünigstrasse geplant.
Somit erfolgen Massnahmen auf der Brünigstrasse frühestens in rund fünf Jahren. Deshalb und weil sich die Brünigstrasse in einem schlechten Zustand präsentiert, ist der Kanton bereit, die Realisierung von Tempo 30 auf der Brünigstrasse vorzuziehen.
Dafür verlangt er jedoch, dass auch die kommunalen Strassen westlich der Brünigstrasse mit einem Tempo-30-Regime belegt sind. Östlich der Brünigstrasse ist dies bereits der Fall.
Tempo-30-Zonen: Gemeinderat beantragt schnellere Umsetzung
Mit dieser Bedingung soll sichergestellt werden, dass ein koordiniertes Vorgehen möglich ist und ein «Schilderwald» und zusätzliche Markierungen verhindert werden können. In der Folge genehmigte der Gemeinderat nachfolgende Anträge zuhanden dem Sicherheits- und Sozialdepartement des Kanton Obwalden (SSD).
Die kommunalen Strassen (alle nicht verkehrsorientiert) westlich der Brünigstrasse, die Chlewigenstrasse, Pfisternstrasse, Schulhausstrasse, Vockigenstrasse, Robert Barmettlerstrasse und der Chlewigenweg, seien so rasch als möglich auf die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 Kilometer pro Stunde festzusetzen.
Im Weiteren hat der Gemeinderat dem Bau- und Raumentwicklungsdepartement BRD beantragt, dass das Departement der zuständigen Sozial- und Sicherheitsdirektion SSD beantragt, das Teilprojekt Tempo 30 auf der Brünigstrasse im Rahmen des Projekts Vollanschluss A8 vorzuziehen und ebenfalls so rasch als möglich zu realisieren.
Die Kantonsstrasse «Brünigstrasse» sei im Dorfzentrum ab der Chlewigenstrasse/Brünigstrasse bis zum Kreisel Hofmättelistrasse/Brünigstrasse so rasch als möglich auf die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 Kilometer pro Stunde festzusetzen.