Kanton Obwalden macht vorwärts bei der Solarenergie
Wie der Kanton Obwalden mitteilt, schafft der Regierungsrat Planungssicherheit und verbessert Rahmenbedingungen für die Erstellung von weiteren Solaranlagen.
Die Solarenergie ist im Kanton Obwalden beliebt. Jede Woche werden zahlreiche neue Photovoltaikanlagen erstellt.
Auch für die Elektrifizierung der Automobilität und die Umstellung der Gebäudeheizungen auf Wärmepumpen braucht es in Zukunft noch mehr erneuerbaren Strom.
Seit 2016 gibt es im Kanton Obwalden Ausführungsbestimmungen für die Erstellung von Solaranlagen.
Diese geben die notwendigen Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung vor und enthalten Gestaltungsvorgaben.
Baubewilligungen sind nicht immer erforderlich
Auf Dächern in Bau und Landwirtschaftszonen können bereits heute Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden.
Sie müssen den zuständigen Behörden lediglich gemeldet werden. In Schutzgebieten und auf Schutzobjekten ist eine Baubewilligung nötig.
Anlagen können auf Infrastrukturanlagen und Fassadenanlagen erstellt werden
Die neuen Ausführungsbestimmungen bringen aktualisierte Vorgaben zu Anlagen auf Flachdächern. Diese dürfen auch aufgeständert und mit Aluminiumrahmen erstellt werden.
Neu können zudem Anlagen auf Infrastrukturanlagen (zum Beispiel auf Lärmschutzwänden oder an Brücken) erstellt werden.
Gut integrierte Fassadenanlagen sind neu in allen Gebieten innerhalb des Kantons möglich.
Nicht vorgesehen sind hingegen weiterhin grosse Freiflächenanlagen, die in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung stehen.
Solarenergie ist wichtigstes Element im Klima- und Energiekonzept
Als Hilfestellung für die Planung stellt der Kanton ab 1. Dezember 2022 ein neues Merkblatt zu Solaranlagen und ein aktualisiertes Meldeformular auf seiner Webseite zur Verfügung.
Die Solarenergie ist als wichtiges Element der Energieversorgung im Klima- und Energiekonzept 2035 enthalten.
Dieses wurde im September 2022 vom Regierungsrat festgelegt. Dem Kantonsrat wird es im Dezember zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die installierte Leistung soll verzehnfacht werden
Gemäss Klima- und Energiekonzept soll die heute installierte Leistung von rund 16 Milliwatt Peak bis im Jahr 2035 verzehnfacht werden.
Mit dem Erlass der neuen Ausführungsbestimmungen über die Solaranlagen hat der Regierungsrat dafür wichtige Rahmenbedingungen geschaffen.