Obwalden öffnet Vernehmlassungsverfahren im Umweltbereich
Wie der Kanton Obwalden informiert, sollen Kostenteiler bei den Programmvereinbarungen mit dem Bund im Umweltbereich vereinfacht und angepasst werden.

Die im Anhang des kantonalen Waldgesetzes festgelegten Kantons- und Gemeindebeiträge an Massnahmen und Projekte im Bereich Wald sind sehr unterschiedlich und haben ihren Ursprung aus der Zeit vor der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA), welche per 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist.
In der Sitzung vom 23. Mai 2023 hat der Regierungsrat die Anpassungen bei der Aufteilung der vom Kanton und den Einwohnergemeinden zu tragenden Kostenanteile im Umweltbereich zuhanden des Vernehmlassungsverfahrens verabschiedet.
Damit soll die heute bestehende Vielfalt der Beitragssätze vereinfacht und dem Nutzniesserprinzip besser Rechnung getragen werden.
Jährliche Entlastung in Höhe von 0,5 Millionen Franken
Die Anpassungen bewirken eine Entlastung des Kantons von jährlich rund 0,5 Millionen Franken.
Der Bundesbeitrag bleibt unverändert. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 21. Juli 2023.
Anschliessend folgen die zweite Lesung des Regierungsrats und die Verabschiedung zuhanden des Kantonsrats.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Kantons Obwalden aufgeschaltet.