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Obwaldner Regierung will Wolf schon ab weniger Rissen an den Kragen

Keystone-SDA Regional
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Obwalden,

Mit Wölfen, die sich an Schafen, Kühen und Co. gütlich tun, soll weniger Federlesens gemacht werden, als es der Bund vorschlägt. Die Obwaldner Regierung fordert, dass Einzeltiere aus Wolfsrudeln abgeschossen werden können, sobald diese fünf Nutztiere gerissen haben.

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DNA-Proben zeigen, dass ein Wolf die Schafe in Bonstetten ZH gerissen hat. (Archivbild) - Keystone

Der Bund schlägt im Rahmen der Revision der Eidgenössischen Jagdverordnung vor, diese Schadenschwelle im Streifgebiet eines Rudels von bislang 15 auf 10 Risse innerhalb von vier Monaten zu senken. Das berücksichtige die Anliegen der Land- und Alpwirtschaft zu wenig, hält der Obwaldner Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort fest, wie er am Mittwoch schreibt.

Die Schadenschwelle für edukative Abschüsse müsse zwingend tiefer liegen. Er befürchte nämlich, dass sich Wolfsrudel ansonsten an Nutztiere als Beute gewöhnen und sich darauf spezialisieren würden, begründet der Regierungsrat die Forderung.

Einzeltiere sollen die Kantone zum Abschuss freigegeben können, wenn diese einen erheblichen Schaden anrichten, eine Gefährdung für den Menschen darstellen oder sich auffällig verhalten. Auch hier möchte die Obwaldner Regierung für einen «erheblichen Schaden» den Wölfen weniger Risse zugestehen und «Wiederholungstäter» nicht dulden.

Tötet ein einzelner Wolf zwei Rinder, Pferde Esel oder Lamas innerhalb von vier Monaten, soll er abgeschossen werden dürfen.

Auch will die Regierung den Bund bei den Herdenschutzmassnahmen stärker zur Kasse bitten. So sollen Tierhalter etwa für Herdenschutzhunde und Wildzäune 80 Prozent der Kosten vergütet erhalten und nicht maximal 80 Prozent, wie es der Bund vorschlägt.

Die Gesetzesrevision nimmt zwei Motionen des Parlaments auf. Diese wurden nach dem Nein der Revision des Jagdgesetzes an der Urne eingereicht. Die angepasste Verordnung wahrt das Resultat der Volksabstimmung. Sie sieht keine präventive Regulierung von Wölfen vor. Die Kompetenzen für Eingriffe in Rudel bleiben beim Bund. Die Vernehmlassung dauerte bis am 5. Mai 2021.

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