Büttenhardt erinnert an die weiterhin bestehende Brandgefahr
Wie die Gemeinde Büttenhardt mitteilt, gilt weiterhin ein Verbot für sämtliche Feuer im Wald und in Waldesnähe.
Im ganzen Kanton Schaffhausen besteht nach wie vor grosse Waldbrandgefahr und daher ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Kantonsgebiet ebenfalls verboten. Ganz generell sind im Zusammenhang mit Feuer zwingend die gebotenen Vorsichtsmassnahmen zu beachten.
Die geringen und sehr lokalen Niederschläge der vergangenen Tage haben die ausserordentliche Trockenheit und die bestehende grosse Waldbrandgefahr nicht entschärft. Es gilt nach wie vor das vom Regierungsrat letzte Woche für den ganzen Kanton angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (im Abstand von 200 Metern zum Waldrand).
Das Verbot gilt für sämtliche Feuer. Das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen, insbesondere von Raucherwaren ist ebenfalls verboten. Gleiches gilt für offene Feuerstellen im Siedlungsgebiet.
Weiterhin erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet Feuer in befestigten Feuerstellen. Das Feuer ist dabei ständig zu beobachten und ein allfälliger Funkenwurf ausserhalb der Feuerstelle sofort zu löschen. Das Feuer ist in vollständig gelöschtem Zustand zu verlassen. Bei starkem Wind ist ganz auf das Feuern im Freien zu verzichten. Erlaubt bleiben im Siedlungsgebiet auch Kohle-, Elektro- und Gasgrills.
Nur intensive Regenfälle können die Situation entschärfen
Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern weiterhin verboten. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf. Zuwiderhandlungen können mit Busse bestraft werden.
Die gegenwärtige Situation kann sich erst durch eine intensive Regenphase entspannen. Die zuständigen Behörden werden die Lage in Bezug auf die Waldbrandgefahr weiterhin laufend beurteilen und die erforderlichen Massnahmen treffen.