Schaffhausen

Stadtrat spricht sich gegen Wohnrauminitiative aus

Der Stadtrat empfiehlt ein Nein zur Wohnrauminitiative vom 18. Mai 2025, da das geforderte Verkaufsverbot eine ausgewogene Stadtentwicklung behindere.

Aussicht über Schaffhausen mit dem Rhein.
Aussicht über Schaffhausen mit dem Rhein. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Schaffhausen schreibt, unterstützt der Stadtrat seit Jahren das Engagement von Wohnbaugenossenschaften aktiv und erfolgreich. Dank der bewährten Strategie konnte der zuvor negative Trend ins Positive umgekehrt werden. Mehrere Wohnbaugenossenschaften wurden neu gegründet und zahlreiche Bauprojekte initiiert.

Mit einer Initiative, die am 18. Mai 2025 zur Abstimmung gelangt, möchte das Initiativkomitee die Stadt dazu verpflichten, den gemeinnützigen Wohnungsbau noch stärker zu fördern. Stadteigene Liegenschaften in Wohnzonen dürften demnach nur noch an gemeinnützige Träger abgegeben werden.

Der Stadtrat stellt sich nicht gegen die gezielte Förderung von Wohnbaugenossenschaften. Anders als das Initiativkomitee ist der Stadtrat jedoch klar der Meinung, dass im Rahmen einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung alle Wohnbauträger wichtig sind und nicht nur einseitig der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden soll.

Verkaufsverbot gefährdet Stadtentwicklung

Als kontraproduktiv für die Stadtentwicklung beurteilt der Stadtrat das mit der Initiative verlangte Verkaufsverbot, das sowohl Grundstücke als auch Gebäude betrifft. Damit ist auch die Abgabe von bereits bebauten Grundstücken im Baurecht von diesem Verbot betroffen. Dieses und andere mit der Initiative geforderten Einschränkungen würde städtische Immobiliengeschäfte, welche für die Stadtentwicklung wichtig sind, faktisch verhindern.

Ausnahmen sind gemäss Initiativtext zwar möglich, aber nur unter Anwendung des Referendums. Private Liegenschaftseigentümer möchten aber meist nicht, dass über ihre Geschäfte ein öffentlicher Diskurs im Rahmen eines Abstimmungskampfes geführt wird. Wichtige Entwicklungen wie zum Beispiel beim Nordteil des Stadthausgeviertes oder auch die Abgabe de der Liegenschaft Pfarrhof an das Schweizerische Rote Kreuz wären nicht in dieser Form möglich beziehungsweise zumindest erschwert gewesen.

Ziel der städtischen Boden- und Immobilienpolitik ist es nicht nur, den Wohnraum zu entwickeln. Ebenso wichtig ist die gezielte Steuerung von volkswirtschaftlich wertvollen Ansiedlungen von Unternehmen, um so Arbeitsplätze und Steuersubstrat zu erhalten und auszubauen.

Eine Einschränkung dieser Handlungsfreiheit wegen einer einseitigen Ausrichtung auf den gemeinnützigen Wohnungsbau wäre volkswirtschaftlich schädlich. Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgern die Initiative abzulehnen. Auch nach einer Ablehnung wird der Stadtrat die bewährte, Förderungspolitik mit Augenmass fortsetzen.

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