Thayngen

Thayngen SH: Schwerwiegende Mängel bei Fahrzeugkombination entdeckt

Am Donnerstagmorgen stellten Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei einer Kontrolle am Grenzübergang in Thayngen eine Fahrzeugkom

Schaffhauser Polizei
Schaffhauser Polizei - Schaffhauser Polizei

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Kontrolle wurde eine Fahrzeugkombination vom BAZG angehalten.
  • Zwei der vier Bremsen waren funktionslos.
  • Der Fahrzeuglenker hatte keine Fahrzeugerlaubnis.

Anlässlich einer Zollkontrolle am Donnerstagmorgen (27.02.2025) um 10.45 Uhr in Thayngen (Einreise in die Schweiz) konnte eine Fahrzeugkombination vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) angehalten werden. Dabei wurde festgestellt, dass am Sachentransportanhänger zwei gerissene Bremsseile vorhanden waren. Weiter konnten Diskrepanzen bei der Fahrerlaubnis festgestellt werden. Zuständigkeitshalber erfolgte eine Übergabe an die Schaffhauser Polizei.

Bei der Kontrolle des Sachentransportanhängers durch die Schaffhauser Polizei bestätigte sich der Befund der Kollegen des BAZG. Am zweiachsigen Sachentransportanhänger waren das vordere rechte sowie das hintere linke Bremsseil gerissen, wodurch diese während der Fahrt am Strassenboden schleiften. Die genannten Bremsseile waren ebenfalls an der Bremsseilwaage ausgehängt. Zwei der vier Bremsen waren demzufolge funktionslos.

Der Anhängerzug wurde daraufhin, zwecks eingehender Kontrolle, ins Schwerverkehrskontrollzentrum (SVKZ) in der Stadt Schaffhausen geleitet.

Keine Fahrerlaubnis

Bei der dortigen Durchsicht der ausgehändigten Dokumente wurde festgestellt, dass der Fahrzeuglenker über keine Fahrerlaubnis für die benötigte Führerausweiskategorie BE zum Lenken der Fahrzeugkombination (Lieferwagen mit Sachentransportanhänger) besitzt.

Bei der weiterführenden technischen Kontrolle des Lieferwagens konnte an diesem festgestellt werden, dass am Motor – sowie am Getriebe – ein massiver Ölverlust vorhanden war. Weiter konnte aussen am Dieselpartikelfilter eine nicht übliche Schweissnaht festgestellt werden, woraus ersichtlich war, dass innerhalb des Dieselpartikelfilters vermutlich Veränderungen vorgenommen worden waren. Dies konnte durch technische Hilfsmittel bestätigt werden, wobei die gesamte Partikelfiltereinheit fehlte bzw. entfernt worden war und demzufolge nicht den Emissionsvorschriften entsprach.

Zusätzlich fehlte für den gewerblichen Transport der vorgeschriebene Fahrtschreiber.

Die Fahrzeugkombination wurde von der Schaffhauser Polizei stillgelegt. Der 34-jährige Fahrzeuglenker, ein Kosovare, wurde zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zur Anzeige gebracht. Zudem musste er ein Bussendepositum von mehreren tausend Franken hinterlegen.

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