Oberengstringen informiert über den Kommunaler Mehrwertausgleich

Am 6. Oktober 2021 erteilte die Baudirektion Kanton Zürich die Genehmigung für die Teilrevision «Kommunaler Mehrwertausgleich» in Oberengstringen.

Gemeindeverwaltung Oberengstringen.
Gemeindeverwaltung Oberengstringen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung «Kommunaler Mehrwertausgleich», umfassend die Bestimmungen Art. 3a BZO, den Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV und den Bericht zu den Einwendungen, wurden von der Gemeindeversammlung Oberengstringen am 14. Juni 2021 festgesetzt.

Mit Verfügung Nr. 1047/21 vom 6. Oktober 2021 erteilte die Baudirektion Kanton Zürich die Genehmigung.

Die Unterlagen liegen ab dem 22. Oktober 2021 für 30 Tage während den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an der Zürcherstrasse 125, Büro-Nr. 101 zur Einsicht auf. Die Unterlagen können zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.                             

Ergänzende rechtliche Hinweise

Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung Oberengstringen sowie die Genehmigungsverfügung der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 

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