Urdorf: Betreuung im Alterszentrum wird 5.- günstiger

Gemeinde Urdorf
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Schlieren,

Der Gemeinderat Urdorf hat die Taxordnung des Alterszentrums Weihermatt inklusive der beiden Anhänge geprüft und angepasst.

Urdorf
Urdorf. (Symbolbild) - Keystone

Am 13. Januar 2020 hat der Gemeinderat der revidierten Taxordnung des Alterszentrums Weihermatt sowie den Anhängen 1 (Leistungen des Alterszentrums Weihermatt) sowie 2 (Tarifliste) zugestimmt. Besondere Beachtung schenkte er dabei der Tarifgestaltung.

Bei der Prüfung der Hotellerie- und Betreuungstaxen hat er auf die rechtlichen Vorgaben zur Heimfinanzierung, das Budget 2020 und auf die Annahme einer stabilen Kostenentwicklung in den kommenden Jahren sowie die Alterszentrums-Rechnungen der Jahre 2013 bis 2019 und den durch den Bezirksrat verfügten Fonds abgestützt. Darauf basierend kann die Betreuungstaxe pro Tag um Fr. 5.00 auf neu Fr. 45.00 für Bewohnende in der offenen und Fr. 55.00 in der geschlossenen Wohngruppe gesenkt werden.

Unverändert bleiben die Taxen für die Hotellerieleistungen. Pro Person und Tag belaufen sie sich weiterhin auf Fr. 145.00 für den Aufenthalt im Doppelzimmer und Fr. 155.00 für jenen in einem Einzelzimmer.

Ebenso bleibt der Auswärtigenzuschlag wie bisher bei Fr. 20.00. Die Hotellerie- und Betreuungstaxen werden weiterhin jährlich geprüft und bei Bedarf nach Massgabe der Selbstfinanzierungs-Zielsetzung angepasst. Im Anhang 1 mussten keine massgeblichen Anpassungen vorgenommen werden.

Inkrafttreten am 1. April

Die Änderungen beschränken sich auf die Präzisierung sowie die Ergänzung von verschiedenen bestehenden Begriffen. Die Revision der Taxordnung wird am 23. Januar 2020 amtlich publiziert.

Ab diesem Zeitpunkt kann sie während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Urdorf, Präsidialabteilung, eingesehen werden. Die Bewohnenden des Alterszentrums Weihermatt sowie ihre Angehörigen wurden bereits vor der amtlichen Publikation informiert.

Der angepasste Erlass sowie die Anhänge werden nach Ablauf der Rechtsmittelfrist voraussichtlich am 1. April 2020 in Kraft treten. Die gegenwärtige Taxordnung des Alterszentrums Weihermatt stammt aus dem Jahre 2012 und ist seit dem 1. Januar 2013 gültig.

Die damals vorgenommenen Anpassungen standen im Zusammenhang mit der Einführung des Spitalplanungsund –finanzierungsgesetzes sowie der Sanierung des Alterszentrums.

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