Corona-Massnahmen in der Gemeinde Wollerau
Für die Räume der Gemeindeverwaltung, das Schulareal, den Verenahof sowie die Bibliothek und das Gebäude im Freizeitpark Erlenmoos wurden Massnahmen erlassen.
Aufgrund der neuesten Entwicklung in der Schweiz und gestützt auf die Vorgaben des Bundes vom 18. Oktober und des Kantons Schwyz gilt ab Montag, 19. Oktober, Folgendes:
- In den Gängen und den Sitzungszimmern der Gemeindeverwaltung Wollerau gilt eine Maskenpflicht.
- Schule: Das Betreten der Schulhäuser und Kindergärten durch Eltern und andere externe Personen ist nur noch erlaubt, wenn wichtige Termine oder spezielle Abmachungen bestehen.
Bitte warten Sie auf dem Areal im Freien auf Ihr Kind. Haben Sie wichtige Gründe die Schulhäuser und Kindergärten zu betreten, gilt eine Maskenpflicht. Weitere Informationen finden Sie immer aktuell unter Schule Wollerau.
- In der öffentlichen Bibliothek Wollerau gilt eine Maskenpflicht.
Ab Montag, 19. Oktober, gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren
- für die Garderoben beim Sportplatz Roos
- für den Eingangsbereich und die Garderoben des Schulhauses Runggelmatt und der MGH Riedmatt;
- für die Gänge und Garderoben des Gebäudes im Freizeitpark Erlenmoos;
- für den Gangbereich im «Verenahof».
Die Vereine sind bei Trainings mit Kindern und Jugendlichen aufgefordert, die Eltern auf die Vorgaben aufmerksam zu machen und zu veranlassen, dass insbesondere im Warteraum des Schulhauses Runggelmatt die Vorgaben strikte eingehalten werden.