Coronavirus: Ab Freitag gilt an Veranstaltungen Maskenpflicht
Der Kanton Schwyz reagiert auf die steigenden Corona-Fallzahlen. Die Zahl der Coronafälle stieg innerhalb eines Tages um 34 auf 391 an. Ebenso registrierte der Kanton einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Dabei handle es sich um einen 87-jährigen Mann.
Daneben befänden sich zurzeit zwölf infizierte Personen im Spital. Um den steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken, weitet der Kanton Schwyz die Massnahmen aus. Diese sollen ab Freitag gelten.
Dazu zählt eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen. Zudem gilt eine Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann.
Dies gilt etwa für sämtliche öffentlichen und private Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen. Aber auch in Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu zählen Verkaufslokale, Postschalter, Kinos und Gotteshäuser.
Veranstaltungen häufigste Ansteckungsquelle
Der Regierungsrat konzentriert sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, heisst es in einer Mitteilung. Dies, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen mit dem Coronavirus gezeigt haben.
Deshalb wird auf zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen verzichtet. Für diesen Bereich gebe es keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen.