Kanton verzichtet auf Beschaffung von e-Fahrzeugen
Das Baudepartement will vorläufig keine elektrischen Fahrzeuge auf kommunaler Ebene einführen. Die Kosten dafür seien noch zu hoch.
Weniger Treibgasausstoss für eine sauberere Luft. Der Boom auf Elektroautos hat im privaten Sektor in den letzten Jahren rasch zugenommen. 2019 waren in der Schweiz 28’716 reine Elektroautos immatrikuliert.
Während auf privater Ebene die Elektromobilität laufend zunimmt, passiert bei Fahrzeugen in öffentlicher Hand im Vergleich zu anderen Ländern sehr wenig. Hier dominieren nach wie vor die mit Diesel betriebenen Fahrzeuge.
Zu hohe Kosten
Dies wird in nächster Zeit auch im Kanton Schwyz so bleiben. Der Kanton spricht sich in der Beantwortung der Interpellation des abtretenden SVP-Kantonsrats Walter Züger weiter gegen eine Beschaffung elektrischer Kommunalfahrzeuge aus.
Als Grund für den Verzicht auf die umweltfreundlichen E-Autos macht der Kanton die hohen zusätzlichen Kosten geltend. «Aktuell ist die Marktlage so, dass für Kommunalfahrzeuge mit Elektroantrieb, je nach Grösse und Leistung, mit Mehrkosten von bis zu 100'000 Franken gerechnet werden muss», schreibt das Baudepartement.
Zudem zeige die Praxis, dass Elektrofahrzeuge meist nicht allen Anforderungen für die kantonalen Bedürfnisse erfüllen könnten. Man würde die finanzielle Entwicklung der Fahrzeuge allerdings laufend beobachten, um eine allfällige Beschaffung in Betracht zu ziehen.
Diese Antwort enttäuscht Züger. «Im Baudepartement ist der Umweltgedanke stets präsent. An der Umsetzung hapert es allerdings regelmässig», sagt er auf Anfrage. Die Entwicklung umweltfreundlicher Kommunalfahrzeuge hätten Firmen wie die Meili AG in Schübelbach viel Geld gekostet. «Für mich stellt sich die Frage, wie der Umstieg weg von den Verbrennungsmotoren ohne finanzielle Unterstützung von solchen Pilotprojekten durch die öffentliche Hand gelingen soll», sagt er. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise, das Geld aus dem Strassenbaufond zu beschaffen.
«Klare Wettbewerbsverzerrung»
In seiner Interpellation bemängelte Züger zudem die Vergabepraxis bei der Beschaffung von Kommunalfahrzeugen. In der Vergangenheit habe der Kanton immer wieder bei im Ausland bestellten Fahrzeugen nachrüsten müssen, weil die Abgasnormen nicht eingehalten werden konnten. «Wenn die Lieferung nicht den Vorgaben entspricht, ist das eine klare Wettbewerbsverzerrung», sagt Züger.
Er verstehe nicht, warum der Kanton nicht auf einen regionalen Anbieter zurückgegriffen hat, obwohl es mit der Firma Meili AG in Schübelbach einen einheimischen Betrieb in der Region gebe, der in der Entwicklung und Herstellung von umweltfreundlichen Kommunalfahrzeugen führend sei.
«Der Standortvorteil eines im Kanton ansässigen Unternehmens, mit dem Vorteil, bei einem Ausfall ein Ersatzfahrzeug bereit zu haben, könnte auch ein Wettbewerbsvorteil sein», meint Züger. So wäre es beispielsweise nicht nötig, immer ein Ersatzfahrzeug in der Garage stehen zu haben. Zudem würden dadurch sowohl Wertschöpfung und Arbeits- und Lehrlingsausbildungsplätze im Kanton bleiben.
Der Kanton äussert sich auch zu diesem Anliegen knapp und rechtfertigt die Beschaffung der Fahrzeuge. «Die Ausschreibungen erfolgen grundsätzlich nach den gesetzlichen Grundlagen, welche u. a. die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit (§ 4 FHV) erfordern, wie auch dem Beschaffungsrecht zu genügen haben.» Demnach könne jeder Anbieter, der diese Auflagen erfüllt, eine Offerte einreichen.