Schwyzer Senior schiesst am Schontag Gämsbock!
Ein Jäger missachtet im Kanton Schwyz die Schontage und schiesst einen Gämsbock. Die Folge: eine Busse und hohe Verfahrenskosten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Rentner missachtet in Euthal SZ das Jagdverbot an einem Schontag.
- Er schiesst einen Gämsbock und muss nun dafür über 500 Franken zahlen.
Letzten September fand im Kanton Schwyz die jährliche Gämswildjagd statt. Während dieser Zeit war es Jägerinnen und Jäger jedoch nicht erlaubt, täglich zu schiessen.
Sowohl an Sonn- als auch Feiertagen sowie mittwochs mussten die Gewehre ruhen. Diese sogenannten Schontage missachtete aber ein Schwyzer Rentner in Euthal, wie der «Bote der Urschweit» berichtet.
Gemäss rechtskräftigem Strafbefehl, auf den sich die Zeitung beruft, schoss der Mann an einem Mittwochmorgen einen Gämsbock.
Die Missachtung des Schontags hat nun Konsequenzen. Der Mann wird zu einer Busse von 200 Franken verurteilt. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 340 Franken übernehmen.
Solche Verstösse bleiben die Ausnahme. Remo Bianchi vom kantonalen Amt für Wald und Natur sagt laut «Bote», dass solche Fälle eher selten vorkommen.