Qualifikationsverfahren für Lehrabschlussprüfungen werden verlegt

Oliver Borner
Oliver Borner

March-Höfe,

Wegen des Coronavirus werden laufende Prüfungen bis auf Weiteres gestoppt. Trotzdem sollen Lernende im Sommer 2020 einen Abschluss machen können.

Lehrlinge sollen ihre Lehre trotz Coronavirus im Sommer abschliessen können (Symbolbild). - Keystone

Das Coronavirus schränkt nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ein, sondern wirkt sich auch auf die unzähligen Lernenden aus. Besonders davon betroffen sind diejenigen, welche im Sommer ihren Lehrabschluss mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis beziehungsweise einem eidgenössischen Berufsattest realisieren oder eine Berufsmatura abschliessen wollen.

Qualifikationsverfahren aufgeschoben

Um den Lernenden den Abschluss trotz ausserordentlicher Lage trotzdem zu ermöglichen, riefen die Verbundpartner aus Bund, Kantonen und Organisatoren der Arbeitswelt am Freitag die Akteure der Berufsbildung auf, die Qualifikationsverfahren (QV) für die Lehrabschlussprüfungen bis auf Weiteres zu verschieben.

«Die Qualität der Qualifikationsverfahren muss insbesondere auch mit Blick auf die Arbeitsmarktfähigkeit hochgehalten werden. Jedoch sind die Modalitäten und die Organisation der Qualifikationsverfahren in dieser ausserordentlichen Lage unter Einbezug der zuständigen Trägerschaften anzupassen», begründet der Verbund seinen Entscheid. Konkret heisst dies, dass bis auf Weiteres keine Prüfungen durchgeführt würden und laufende Prüfungen per sofort zu stoppen seien. Wann die Prüfungen wiederaufgenommen werden, sei momentan noch unklar. Das nationale Komitee wolle nun möglichst viele Szenarien durcharbeiten und dann informieren, wie weiterverfahren werden soll.

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