Schübelbach: Wichtige Zahlen wurden nicht kommuniziert
Wie die Gemeinde Schübelbach mitteilt, soll sie gemäss Aussagen des Regierungsrates und der FDP die Steuern um 65 Prozent einer Einheit senken können.
Am Freitag, 21 Juni 2024, liess sich Regierungsrat Herbert Huwiler, Finanzdirektor des Kantons Schwyz, in den Medien unter anderem wie folgt zitieren: «Wir schütten mehr Geld aus, damit ärmere Gemeinden reicher werden und sich attraktiver machen können.»
Und die FDP des Kantons Schwyz doppelte nach: «Erhebliche Steuersenkungen in den Gemeinden sind möglich.»
Die Überarbeitung der Finanz- und Aufgabenplanung des Kantons Schwyz führt auch in der Gemeinde Schübelbach unbestritten zu erfreulichen Mehreinnahmen.
Es gilt jedoch auch festzuhalten, dass mit den gemachten Aussagen bei der Bevölkerung verfrühte Hoffnung auf Steuersenkungen geschürt wurde.
Minder- statt Mehreinnahmen in Schübelbach erwartet
Die Zunahme der Finanzausgleichszahlungen wirkt auf den ersten Blick mit 5,48 Millionen Franken für die Gemeinde Schübelbach gigantisch.
Vergleicht man jedoch die reinen Zahlungen, so werden diese in Schübelbach bezogen auf 2025 um 603'625 Franken geringer ausfallen als im laufenden Jahr.
Die Globalbilanz zur überarbeiteten Finanz- und Aufgabenplanung des Kantons zeigt auf, wie die Mehrerträge zugunsten der meisten Gemeinden entstehen.
So werden nebst den Ergänzungsleistungen im Umfang von 830'481 Franken auch die Prämienverbilligungen in der Höhe von 532'099 Franken vom Kanton übernommen und die Pauschalbeiträge an die Besoldung der Volksschule werden um 2'323'400 Franken erhöht, um am Beispiel Schübelbach bloss die drei höchsten Positionen zu nennen.
Wegfall von 2,43 Millionen Franken im Jahr 2024
Was jedoch in der Globalbilanz fehlt, ist der Wegfall der Grundstückgewinnsteuern, die ab dem Jahr 2025 vollumfänglich in die Kantonskasse fliessen sollen.
Dies bedeutet alleine für die Gemeinde Schübelbach ein Wegfall von 2,43 Millionen Franken im Jahr 2024 (mit deutlich steigender Tendenz aufgrund der ausserordentlich hohen Bautätigkeit, die aktuell und künftig herrscht).
Neue Ausgaben nicht aufgeführt
Auch neue Ausgaben, die die Gemeinden voll oder zumindest teilweise finanzieren müssen, sind in der Darstellung des Kantons nicht aufgeführt.
So unterliegen die Beiträge an die Pflegefinanzierung einem steten Wachstum von acht bis zehn Prozent pro Jahr und die Gemeinde Schübelbach wird aufgrund ihrer soziodemografischen Einwohnerstruktur überdurchschnittlich mit der Übernahme von Krankenkassenverlustscheinen belastet.
Neu hinzugekommen sind ausserdem Ausgaben im Zusammenhang mit den Massnahmen im Kinderschutz sowie dem Kinderbetreuungsgesetz im Umfang von schätzungsweise 800'000 Franken beziehungsweise von rund 200'000 Franken.
Individuelle Ausgangslagen der Gemeinden sind nicht berücksichtigt
Die Medienmitteilung des Kantons berücksichtigt weiter in keiner Weise die individuellen Ausgangslagen der einzelnen Gemeinden in Bezug auf den notwendigen Ausbau derer Infrastruktur.
Bereits vom Souverän beschlossen wurden in der Gemeinde Schübelbach die Investitionen in einen Erweiterungsbau beim Schulhaus Gutenbrunnen und beim Kindergarten Dorf Schübelbach sowie die Beteiligung am Neubau des Allwetterplatzes des Sportclubs Siebnen im Umfang von insgesamt 30,4 Millionen Franken, welche die Gemeinderechnung mit jährlich rund 1,8 Millionen Franken belasten werden.
Für den geplanten Neubau des Alterszentrums kommen nochmals jährliche Kosten von schätzungsweise 0,8 Millionen Franken hinzu.
Budget 2025 ist eine «grosse Herausforderungen»
So hält sich denn auch die Freude des Schübelbachner Säckelmeisters Heinrich Züger über die Aussagen des Kantons und der FDP zu einer möglichen Reduktion des Steuerfusses im Umfang von 65 Prozent einer Einheit in engen Grenzen.
«Die Gemeinde Schübelbach steht vor grossen Herausforderungen im Finanzbereich und es wäre absolut verfehlt, den Bürgerinnen und Bürgern eine wie vom Kanton angepriesene Steuerfussreduktion in Aussicht zu stellen.»
Selbstverständlich wird sich der Gemeinderat in der Erarbeitung des Budgets 2025 und des Finanzplans 2026 bis 2028 intensiv mit der Ausgestaltung des Steuerfusses auseinandersetzen und den Bürgern mit der Einladung zur Gemeindeversammlung vom 29. November 2024 den möglichst attraktivsten, aber auch nachhaltigsten Steuerfuss zur Abstimmung unterbreiten.