Belp unterstützt Verlagerung des Regionalen Sozialdienstes
Der Gemeinderat Belp hat einen Verpflichtungskredit für die Verlagerung der Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdienstes genehmigt.
Wie die Gemeinde Belp berichtet, hat der Gemeinderat für die Verlagerung der Räumlichkeiten des Regionalen Sozialdienstes an die Sägestrasse 5 den einmaligen Verpflichtungskredit von 615'000 Franken sowie den jährlich wiederkehrenden Verpflichtungskredit von 159'000 Franken beschlossen.
Die Verpflichtungskredite werden der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 zur Genehmigung vorgelegt.