Riggisberger werden gebeten Bäume und Pflanzen zurückzuschneiden
Die Grundeigentümer werden darauf hingewiesen, ihre Bäume und Pflanzen, die an öffentlichen Strassen und Gehwegen angrenzen, bis spätestens 31. Oktober 2021 zurückzuschneiden. Bäume, Hecken und Sträucher sind in einem genügend grossen Abstand von mindestens 0.5 m gegenüber der Fahrbahn beziehungsweise dem Gehweg anzupflanzen. Hochstämmige Bäume haben einen Abstand von 3 m innerorts und 4 m ausserorts zur Strasse einzuhalten.
Der Abstand wird ab Mitte der Pflanzstelle gemessen. Überhängende Äste müssen einen Luftraum zur Strasse von 4.50 m Höhe freihalten, über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden. Ausserdem darf die Wirkung der Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden.Hinuntergefallene Äste und Blattwerk müssen vom Grundeigentümer beseitigt werden.
Die Pflanzen sollten die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen
Bei Kurven, Einmündungen und Kreuzungen, dürfen Bäume und andere Pflanzen die Verkehrsübersicht nicht beeinträchtigen. Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 m gilt ein Strassenabstand von 0.5 m. Höhere Einfriedungen und Zäune müssen wegen ihrer Mehrhöhe zurückversetzt werden. Für gefährliche Einfriedungen wie beispielsweise nicht geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 m und ein Abstand zum Gehweg von 0.5 m.