Viel Solidarität mit Mähdrescherei nach anonymem Hassbrief

Der Mähdrescherei Messerli aus Rüeggisberg BE wurde ein Hassbrief zugestellt. Auf Facebook erhalten sie deshalb viel Unterstützung und Rückendeckung.

Mähdrescherei Facebook Brief Beleidigung
Ein Mähdrescher im Einsatz. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • In einem beleidigenden Brief beschwerte sich eine Person über die Mähdrescherei.
  • Das Fahrzeug aus Rüeggisberg BE habe einen langen Stau verursacht.
  • Aufgrund der Beleidigungen wurde das Unternehmen auf Facebook in Schutz genommen.

Vergangene Woche veröffentlichte die «Mähdrescherei Messerli» aus Rüeggisberg BE ein Foto auf ihrer Facebook-Seite: Darauf zu sehen ist ein Brief, der die kleine Firma unter der Gürtellinie beschimpft. Weil ein Mähdrescher einen Stau verursachte und nicht auf die Seite der Strasse gefahren war, wurde der unbekannte Absender ausfällig.

So verwendete die Person Ausdrücke wie «elender Scheisskerl», «Bauernlümmel» und «Kotzbrocken» und nannte ihn unter anderem «arrogant und protzig». Sieben Autos und mehrere Velos und Motorräder hätten für lange Zeit dem Mähdrescher ohne Überholmöglichkeit folgen müssen.

Die Firma, die lokale Bauern unterstützt, rechnete vorab nicht mit der Welle der Solidarität, die sie mit dem Post lostrat. Hunderte Menschen kommentierten, tausende teilten den Beitrag. Ein Grossteil stellte sich eindeutig auf die Seite der Mähdrescherei: So bedankten sie sich für den Einsatz für heimische Produkte oder äusserten sich angewidert ob der Wortwahl des Absenders.

Das Unternehmen teilte laut Co-Geschäftsleiterin Katharina Hirter den Brief, um gegenseitiges Verständnis zu fördern. Auf der angesprochenen Strecke gebe es kaum Ausweichmöglichkeiten. Ihre Angestellten versuchten, wann immer möglich, Autos passieren zu lassen. «Wenn sich die Leute vermehrt in die Situation der anderen versetzen, hat es sich gelohnt», erklärt sie der «Berner Zeitung».

Kommentare

User #2515 (nicht angemeldet)

Bin sicher, Mähdrescher war auch aus "heimischer" Produktion. Weiterer Kommentar überflüssig.

User #2967 (nicht angemeldet)

Diese Pflicht gilt nach einem Bundesgerichtsentscheid selbst in längeren Tunneln, obwohl das Halten in Tunneln eigentlich nur in Notfällen erlaubt ist (vgl. Art. 39 Abs. 3 VRV). Wer die Regel aus Art. 10 Abs. 3 VRV missachtet, muss mit einer Busse rechnen (Art. 90 Abs. 1 SVG). Da für einen Verstoss gegen diesen Artikel keine Ziffer in der Ordnungsbussenverordnung (OBV) existiert, wird die Höhe der Busse von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehlsverfahren festgesetzt. Ein Verstoss kann unter Umständen also sehr teuer werden. Ein junger Bauer musste dies im November 2018 am eigenen Leib erfahren. Weil er mit seinem Traktor den nachkommenden Verkehr über eine Strecke von 3,5 Kilometern aufhielt, verdonnerte ihn die Staatsanwaltschaft zu einer Busse von 200 Franken. Hinzu kamen 320 Franken für Gebühren und Auslagen.

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