Wald BE verkündet fakultatives Finanzreferendum
Der Gemeinderat Wald hat am 14. Dezember 2022 in Anwendung von Artikel 11 Abssatz 2 Organisationsreglement Wald (OgR) beschlossen, einen Verpflichtungskredites von netto 78'000 Franken (brutto 115'332 Franken abzüglich zugesicherte Kantonsbeiträge von 37'417,70 Franken) für die Sanierung der Hochwasserschäden am Neuhausgraben beziehungsweise Scherlibach zu genehmigen.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, das heisst die Behandlung dieses Geschäftes durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Die Einreichungsstelle ist die Gemeindeverwaltung Wald, die Referendumsfrist der 23. Januar 2023 und die Mindestanzahl der erforderlichen gültigen Unterschriften 45.
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.