Wie die Gemeinde Arth informiert, gelten bei starkem Wind oder Sturm bestimmte Verhaltensregeln auf dem See. So können unnötige Suchaktionen vermieden werden.
Die Gotthardstrasse in Arth im Kanton Schwyz.
Die Gotthardstrasse in Arth im Kanton Schwyz. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Sommer- und Ferienzeit hat Einzug gehalten und der Zugersee lädt zum Verweilen ein. Bei aufkommendem Sturm sind für Schiffsführer und Freizeitsportler gewisse Verhaltensregeln einzuhalten.

Eine Starkwindwarnung wird möglichst frühzeitig ausgegeben, wenn Winde mit Böenspitzen von 25 bis 33 Knoten (circa 46 bis 61 Kilometer pro Stunde, Beaufort 6 bis 7) erwartet werden.

Sie ist anhand des orangefarbigen Blinklichtes zu erkennen, das circa 40 Mal pro Minute aufleuchtet.

Die Starkwindwarnung fordert die Seebenutzer auf, die Wetterentwicklung selber zu beobachten, diese laufend neu zu beurteilen und sich der allgemeinen Sorgfaltspflicht entsprechend zu verhalten.

Sturmwarnung sind ernst zu nehmen

Eine Sturmwarnung wird möglichst frühzeitig ausgegeben, wenn Winde mit Böenspitzen von mehr als 33 Knoten (mehr als circa 61 Kilometer pro Stunde, ab Beaufort 8) erwartet werden.

Sie ist anhand des orangefarbigen Blinklichtes zu erkennen, das circa 90 Mal pro Minute aufleuchtet.

Schiffsführer haben sofort alle notwendigen Sicherheitsmassnahmen für Mannschaft sowie Schiff zu treffen und allenfalls einen Hafen oder das geschützte Ufer anzulaufen.

Muss fernab des Heimathafens «abgewettert» werden, sind Angehörige oder die Seepolizei zu verständigen.

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