Entwurf für Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe steht
Der Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder darf in Schwyz in die Vernehmlassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Regierungsrat hat einen Entwurf zu einer Totalrevision eines Gesetzes akzeptiert.
- Es geht um die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.
- Nun wurde ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Grünes Licht für den Entwurf für eine Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder. Der Regierungsrat hat das Departement des Innern ermächtigt den Entwurf in die Vernehmlassung zu schicken. Dies schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung.
Die Totalrevision hat drei Ziele: Erstens müssen aufgrund der Inkassohilfeverordnung des Bundes im Kanton eine oder mehrere Fachstellen für den Bereich der Inkassohilfe für Unterhaltsberechtigte bezeichnet werden.
Zweitens sollen beim nicht unterhaltsbeitragsleistenden Elternteil unabhängig des Zivilstandes einheitliche Voraussetzungen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Leistungen der Alimentenbevorschussung geschaffen werden.
Als Letztes soll bei der Totalrevision der Anspruch auf Alimentenbevorschussung für das unterhaltsbeitragsberechtigte Kind ausgedehnt werden. Dies so lange, bis es eine angemessene Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen hat, wie dies auch in anderen Kantonen bereits üblich ist.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert laut der Mitteilung bis Ende März 2021.